Seit Kurzem hat sich die Regelung für Integrationskurse geändert: Neue Teilnehmende müssen in vielen Fällen künftig einen Kostenbeitrag für den Kurs bezahlen.
Für Personen, die bereits einen Berechtigungsschein für einen Integrationskurs erhalten haben, gilt jedoch weiterhin eine Übergangsregelung. Der ausgestellte Berechtigungsschein bleibt ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Integrationskurs weiterhin kostenlos besucht werden.
Wer also bereits einen Berechtigungsschein hat, sollte diesen innerhalb der Gültigkeitsfrist nutzen und sich möglichst bald für einen Kurs anmelden.
Anbei ist noch ein Flyer mit Informationen für Kurse von der AFI.

